Wird für Ihren Liebling eine weiterführende Untersuchung wie Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) und Endoskopie oder eine Spezialoperation nötig, erfolgt eine Überweisung an eine spezialisierte Klinik.
Meine tierärztlichen Leistungen werden nach der geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet.
Die ist die GOT vom 27. Juli 1999 mit Gebührensätzen nach 3. Verordnung zur Änderung der GOT vom 19. Juli 2017.